Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietsoftware (Abo)

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die zeitlich begrenzte Überlassung (Abonnement) der in der Vereinbarung bezeichneten Mietsoftware, nachfolgend als „Software“ bezeichnet, gegen Zahlung einer monatlichen oder jährlichen Vergütung.

(2) Lizenzgeber ist die RCS Systemsteuerungen GmbH, Im Paesch 5, 54340 Longuich, Deutschland, HRB 2938, USt-ID: DE 149 878 899

(3) Zu der Software gehören auch Folgeversionen oder Updates der Software, die der Lizenzgeber dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung überlässt.

(4) Der Lizenzgeber ist verpflichtet, dem Kunden die Software nach Maßgabe der folgenden Regelungen in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen Zustand innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erhalten.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt jedoch erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots oder durch Überlassung der Software durch den Lizenzgeber zustande. Erfolgt die Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr, kann der Lizenzvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss vom Kunden abgerufen und gespeichert werden.

(2) Bei elektronischen Bestellungen per Internet bestätigt der Lizenzgeber den Zugang von Bestellungen automatisch per E-Mail.

(3) Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche, zeitlich entsprechend der Laufzeit des Mietvertrags befristete Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Produkten eingeräumt.

§ 3 Überlassung der Software

(1) Die Software wird dem Kunden per E-Mail mit Aktivierungsschlüssel und Download-Link zur Verfügung gestellt.

(2) Der Lizenzgeber stellt dem Kunden zur Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten Software-Updates online zur Verfügung.

(3) Der Lizenzgeber informiert den Kunden im Programm über die Verfügbarkeit von Updates, solange der Kunde diese Option nicht ausdrücklich deaktiviert.

(4) Zum Testen der Funktionalität vor Abschluss des Abonnements stellt der Lizenzgeber eine voll funktionale Testversion mit zeitlicher Befristung zur Verfügung.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind nach Fälligkeit zahlbar ohne Abzug. Der Mietpreis ist jeweils bei Vertragsschluss und zu Beginn der Vertragsverlängerung zu zahlen.

(2) Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweilige Mietvergütung für die Produkte anzupassen. In diesem Falle steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern er dieses nach Mitteilung der Preiserhöhung innerhalb der in der Mitteilung enthaltenen Frist ausübt.

(3) Im Verzugsfalle zahlt der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen. In diesem Fall behalten wir uns eine Deaktivierung der Lizenz vor. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Ihre Zahlung ist nicht erstattungsfähig, und die Software ist bis zum Ende des Vertragszeitraums nutzbar.

(5) Sollte von Ihrer Bank, Ihrem Kreditkartenunternehmen oder Ihnen selbst als Kunde ein Streitfall, eine Rückbuchung oder eine Rückerstattung veranlasst werden, ohne dass Sie sich zuerst an den Lizenzgeber gewendet und um eine Lösung gebeten haben, behalten wir uns vor, die Lizenz permanent zu deaktivieren, mit der Folge, dass die Software nicht mehr nutzbar ist.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für den im Auftrag enthaltenen und vereinbarten Zeitraum geschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die im Angebot angegebene Vertragslaufzeit, sofern der Vertrag nicht innerhalb von 4 Wochen bis zum Ende der Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

(3) Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen oder alternativ über den Link in der Bestellbestätigung. Eine Nicht-Aktivierung der Software gilt nicht als Kündigung.

(4) Bei einer Kündigung wird die Lizenz nicht deaktiviert, ist aber nicht über den ursprünglichen Vertragszeitraum hinaus nutzbar.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die Software unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes

(2) Mit Vertragsschluss wird dem Kunden für die Dauer der vereinbarten Laufzeit das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt.

(3) Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Dauer des Mietvertrags) zu nutzen.

(4) Bei Verletzung von Urheberrechten oder missbräuchlicher Nutzung der Software behalten wir uns eine Deaktivierung der Lizenz vor.

(5) Mit einer gesondert zu erteilenden Erlaubnis durch den Lizenzgeber wird es Partnerunternehmen gestattet, die Lizenz ihrem Kunden zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Software wird regelmäßig mit der zu erwartenden Sorgfalt erstellt, überarbeitet und aktualisiert.

(2) Bei Mangelhaftigkeit der Software ist der Kunde nicht berechtigt, den zu zahlenden Mietpreis während des Auftretens des Mangels zu mindern. Mängel der Software sind solche, die die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern, hierzu gehören insbesondere die fehlende oder eingeschränkte Funktions- und Lauffähigkeit oder Installationsfähigkeit der Software. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(3) Auftretende Mängel sind dem Lizenzgeber schriftlich anzuzeigen.

(4) Kommt der Lizenzgeber mit seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung in Verzug oder hat der Lizenzgeber den Umstand zu vertreten, wegen dessen ein Mangel auftritt, so kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Der Verzug des Lizenzgebers mit der Mängelbeseitigung setzt die schriftliche Mahnung des Kunden voraus.

(5) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz/Datenspeicherung

(1) Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. Die Kundendaten werden in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäftssitzes maschinenlesbar gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet.

(2) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.rcs-shop.de.

§ 9 Support und Mitwirkungspflichten

(1) Der Lizenzgeber leistet kostenlosen Support während der gesamten Vertragslaufzeit. Dabei sollte die Anzahl der Anfragen nicht den üblichen Rahmen überschreiten. Der Support erfolgt per Support-Anfrage-Formular auf www.rcs-shop.de, per E-Mail (deutsch oder englisch) oder per Telefon (Mo – Fr 9-12 Uhr, Sprache nur deutsch).

(2) In der Produktbeschreibung der Software ist die für einen ordnungsgemäßen Betrieb vorausgesetzte Hardware- und Softwareumgebung (Systemumgebung) verbindlich festgehalten. Es ist Sache des Kunden, für eine geeignete Systemumgebung zu sorgen. Fehlt es hieran und kann die gelieferte Software nur deshalb nicht genutzt werden, trägt allein der Kunde hierfür die Verantwortung.

(3) Die Mangelbeseitigung bzw. die Pflegeleistungen durch den Lizenzgeber beziehen sich stets auf die aktuelle vom Lizenzgeber gelieferte Version der Software. Der Kunde ist daher verpflichtet, die jeweils aktuell gelieferte Softwareversion in angemessener Frist zu installieren.

(4) Soweit dies für die Erstellung und/oder Nutzung einer neuen Programmversion der vermieteten Software erforderlich ist, wird der Kunde neue Versionen des Betriebssystems oder sonstige, zur Anwendung der Software erforderlichen Drittmittel, auf seine Kosten betriebsbereit zur Verfügung zu stellen.

(5) Bei den vorstehend (2 bis 4) genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist der Lizenzgeber nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.